Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Sturzverletzung nach fehlerhafter Medikamentenverschreibung, 10.000,- Euro, LG Dresden, Az.: 6 O 236/20
Chronologie:
Der Beklagte verordnete der Klägerin in dem Zeitraum August 2017 bis Oktober 2019 eine Gesamtmenge von 4400 Tabletten des Medikamentes Normoc, was etwa 5,5 Tabletten pro Tag entspricht. Infolge der Überdosierung kam es in 2019 zu einer Sturzverletzung der Klägerin, wobei sie sich eine Sturzverletzung zuzog. Auch hat eine derart hohe Dosierung eine Schädigung von Nieren und Leber zur Folge.
Verfahren:
Das Landgericht Dresden hat zu dem Vorfall ein fachmedizinisches Gutachten eingeholt. Im Ergebnis konstatierte der befasste Sachverständige eindeutig eine grob fehlerhafte Medikamentenvergabe durch den Beklagten, der zu den Gesundheitsfolgen der Klägerin geführt hat. Das Gericht hat daraufhin den Parteien einen Vergleichsvorschlag im Bereich von 10.000,- Euro unterbreitet, dem diese nähergetreten sind.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auch in dieser Angelegenheit ist einmal mehr bedauerlich, dass trotz der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage eine Regulierungsbereitschaft des Haftpflichtversicherers des Beklagten vorgerichtlich nicht vorlag. In solchen Fällen bleibt einem medizingeschädigten Patienten nur übrig, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wie in der vorliegenden Sache. Dieses sodann im Grunde unnötige Gerichtsverfahren belastet nicht nur die Gerichtsbarkeit, sondern führt zu einem erhöhten Kostenaufwand für die Beklagtenseite, die nun neben den anteiligen Anwalts- und Gerichtskosten auch die Gutachter-, Fahrt- und sonstige Kosten mitzutragen hat. Mit dem Ergebnis hat die Klägerin einen angemessenen Ausgleich für ihre erlittenen Schäden erzielt, meinen D.C.Mahr und Dr. DC Ciper LLM, beide Rechtsanwälte für Medizinrecht.