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Landgericht Dresden vom 31.10.2018 vom 01.11.18

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Arthroskopie und erfolgloser Kreuzbandersatz, LG Dresden, Az.: 6 O 285/17

Chronologie:
Der Kläger erlitt im Mai 2009 ein Bagatelltrauma mit Streckhemmung am rechten Knie. Nach Vornahme einer Arthroskopie setzte der Beklagte ihm einen Kreuzbandersatz ein. Eine gesundheitliche Verbesserung trat indes hierdurch nicht ein. Der Kläger wirft der Behandlerseite mehrere Fehlleistungen vor.

Verfahren:
Das Landgericht Dresden hat zu dem Vorfall ein orthopädisches Gutachten eingeholt, das nicht zu einem klaren Ergebnis kam. Daraufhin regte das Landgericht Dresden zur Vermeidung einer umfassenden, langandauernden Beweisaufnahme eine gütliche Einigung von rund 10.000,- Euro an. Ob dieser zustande kommt, ist derzeit noch nicht sicher, da beide Parteien Zeit erhalten haben, hierüber nachzudenken.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In dieser Angelegenheit war vor der Involvierung von Ciper & Coll. eine andere Rechtsanwaltskanzlei involviert. Ciper & Coll. haben nach Mandatierung zahlreiche Punkte des über einhundert Seiten langen Sachverständigengutachtens angegriffen und eine Klageerweiterung vorgenommen. Es bleibt abzuwarten, ob es zu einem Vergleich in dieser Instanz kommen wird, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

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