Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Totgeburt nach verspäteter Sectio, 20.000,- Euro, LG Dresden, Az.: 6 O 31/20
Chronologie:
Die Klägerin begab sich zur Entbindung ihres zweiten Kindes in die Klinik der Beklagten. Dort waren vorhandene Risikofaktoren bekannt. Nach Eintritt stärkerer Wehen und der Geburtseinleitung kam es nicht wie erwartet zu einer raschen Muttermunderöffnung. Es kam zu weiteren Komplikationen, die im Ergebnis dazu führten, dass das Kind leblos zur Welt kam.
Verfahren:
Das Landgericht Dresden hat zu dem Vorfall ein fachgynäkologisches Gutachten eingeholt, das im Ergebnis herausstellte, eine frühere Sectio sei erforderlich gewesen. Damit stimmt der Sachverständige überein mit den gutachterlichen Ausführungen eines im Vorfeld des Verfahrens eingeholten Gutachtens durch den MDK Leipzig. Das Gericht hat den Parteien daraufhin zu einer vergleichsweisen Einigung mit einer Pauschalsumme von 20.000,- Euro angeraten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.
Es ist in der arzthaftungsrechtlichen Praxis oftmals festzustellen, dass vorgerichtlich eingeholte Gutachten des Medizinischen Dienstes einer Krankenkasse nicht zu einer Regulierungsbereitschaft eines Haftpflichtversicherers führen. In all diesen Fällen wird der geschädigte Patient damit quasi in ein gerichtliches Verfahren hineingedrängt, denn er wird auf seine Weiterverfolgung nicht grundlos verzichten wollen. Das führt sodann auch oft zum Erfolg, wie in der vorliegenden Angelegenheit, stellen Rechtsanwälte und Fachanwälte für Medizinrecht D.C. Mahr LLM und Dr DC Ciper LLM fest.