Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Follicular Unit Transplantation, LG Düsseldorf, Az.: 3 O 287/17
Chronologie:
Der Kläger begab sich im April 2013 in die Klinik der Beklagten zwecks Haartransplantation. Das Ergebnis fiel nicht sonderlich zufriedenstellend aus, nur ein kleiner Bereich in der Transplantationszone war mit Haar bedeckt und die zuvor anlässlich eines Autounfalls verursachte Narbe war noch deutlich sichtbar. Über dieses Ergebnis war der Kläger zuvor nicht aufgeklärt worden.
Verfahren:
Das Landgericht Düsseldorf hat den Vorfall mittels eines fachmedizinischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Die befasste Gutachterin stellte heraus, dass der Kläger nicht dem Facharztstandard entsprechend behandelt worden ist. Es gibt zwei Transplantationsarten, die sogenannte FUT-Technik und die FUE-Technik. Beim Kläger sei angesichts seiner Konstitution die FUE-Technik die richtige gewesen. Das Landgericht Düsseldorf hat den Parteien daraufhin einen Vergleich vorgeschlagen, dem diese nähertraten. Die Gesamtpositionen liegen im fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.
Rund zehn Jahre nach der streitgegenständlichen Operation wird der Kläger nunmehr angemessen entschädigt. Im Bereich der Schönheitsoperationen besteht eine erhöhte Risikoaufklärungspflicht. Dieses liegt in der Natur der Sache, denn die Operationen sind in der Regel nicht absolut indiziert. Auf über alternative Behandlungsmethoden ist generell umfassend vor der Operation aufzuklären, so Dr. DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.