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Landgericht Düsseldorf vom 15.06.2020 vom 14.06.20

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Darmperforation anlässlich Operation der Gebärmutter, LG Düsseldorf, Az.: 3 O 302/16

Chronologie:
Die Klägerin begab sich aus gynäkologischen Gründen in die Behandlung der Beklagten, wo laparoskopisch ein künstliches Band im vaginalen Unterbauch implantiert wurde. Postoperativ traten erhebliche Schmerzen auf, eine Revisionsoperation wurde erforderlich. Es stellte sich heraus, dass es anlässlich der Erstoperation zu einer Darmperforation gekommen war.

Verfahren:
Das Landgericht Düsseldorf hat zu dem Vorfall ein gynäkologisches Gutachten eingeholt. Dieses Gutachten hatte kein eindeutiges Ergebnis, so dass der befasste Sachverständige nochmals mündlich zu der Sache angehört wurde. Als kritisch bewertet wurde, dass die Klägerin nicht über die Gefahr einer Netzwanderung und der damit verbundenen Gefahr einer sekundären Darmperforation informiert wurde. Die Parteien schlossen daraufhin auf Anraten des Gerichtes einen Vergleich im hohen vierstelligen Eurobereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auch in den Fällen, in denen es einem geschädigten Patienten nicht gelingt, einen kausalen Behandlungsfehler nachzuweisen, kann es im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu einer vergleichsweisen Klärung kommen, so wie hier. Ein Vergleich stellt immer ein gegenseitiges Entgegenkommen dar, so dass der geschädigte Patient in solchen Fällen natürlich nicht die vollständige eingeklagte Summe erhält, stellt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.

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Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Darmperforation anlässlich Operation der Gebärmutter, LG Düsseldorf, Az.: 3 O 302/16

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