Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Rotavirus-Infektion nach Verlegung eines infizierten Patienten auf dasselbe Isolationszimmer, LG Düsseldorf, Az. 3a O 220/21
Chronologie:
Der Minderjährige wurde aufgrund eines Infektes in ein Isolierzimmer verbracht, kurz darauf wurde eine andere Patientin mit Bronchitis und Rotavirus-Infektion ebenfalls in dieses Zimmer verlegt. Der Kläger infizierte sich sodann mit dem Rotavirus, was unter anderem zu einer bis heute andauernden Lebervergrößerung führte. Der Behandlerseite wird dies als grober Behandlungsfehler vorgeworfen.
Verfahren:
Das Landgericht Düsseldorf ließ die Vorwürfe sachverständlich begutachten, aufgrund der dünnen Dokumentationslage bei der Beklagten konnten hierbei jedoch keine eindeutigen Schlüsse gezogen werden. Bevor es zu einer tieferen Ausarbeitung kommen konnte, entschlossen sich die Parteien den Rechtsstreit im Wege der gütlichen Einigung beizulegen, über die Höhe wurde Stillschweigen vereinbart.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Ein eher simpel gelagerter Fall aus dem Bereich des Arzthaftungsrechts mit typischem Verfahrensgang. Wie die meisten medizinrechtlichen Streitigkeiten fand auch dieser Fall seinen Ausgang ein einem Vergleich, dieser bietet den Parteien die attraktive Möglichkeit den Rechtsfrieden besonders schnell und unkompliziert wiederherzustellen. Ungewöhnlich war hier höchstens, dass der Vergleich bereits vor der üblicherweise stattfindenden sachverständlichen Klarstellung des Gutachtens geschlossen wurde. Aufgrund der diffusen Tatsachenlage war hier aber ohnehin nicht mit weiteren Ergebnissen zu rechnen, bemerkt Dr. DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.