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Landgericht Düsseldorf vom 19.10.2018 vom 19.10.18

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Polyneuropathie und Infektion nach Colon transversum Karzinom, LG Düsseldorf, Az.: 3 O 275/14

Chronologie:
Die Klägerin erkrankte im Jahre 2009 an einem Colon transvesum Karzinom, welches die Therapierung mittels Chemotherapie erforderlich machte. Als Nebenwirkung der Chemotherapie entwickelte die Klägerin eine Polyneuropathie, welche am linken Fuß stark ausgeprägt ist. Es wurde eine podologische Fußkomplexbehandlung notwendig. In der Folge stellte sich eine hochgradige bakterielle Infektion ein, die zu Berührungs- und Druckschmerzen führte. Noch heute leidet sie unter Folgen dieser Behandlung. Der Beklagten wird die Verletzung der Einhaltung der Hygienemaßnahmen vorgeworfen.

Verfahren:
Das Landgericht Düsseldorf hat zu dem Vorfall ein Hygienegutachten eingeholt. Im Ergebnis stellte die befasste Gutachterin u.a. Dokumentationslücken in der Behandlung und Hygienemängel fest, woraufhin das Gericht den Parteien anriet, sich auf einen Vergleich im vierstelligen Eurobereich zu einigen. Die Klägerin ist durchaus vergleichsbereit, allerdings ist ihr angesichts der erlittenen Gesundheitsschädigungen die angebotene Vergleichssumme zu gering.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Ob ein gerichtlicher Vergleich zustandekommen wird, ist in dieser Angelegenheit noch nicht sicher. Sollte das Vergleichsangebot höher ausfallen, so wird die Klägerin den Vergleich wohl akzeptieren. Sollte ein Vergleich indes nicht zustandekommen, wäre das Gericht gefordert, eine Entscheidung über die Höhe der Gesamtentschädigung zu treffen, meinen Rechtsanwalt Daniel Mahr LLM und Rechtsanwalt Dr D.C.Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht.

Erneute erhebliche Prozessniederlage im sogenannten Allergan-Komplex für ARAG SE vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 9a 141/23)

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 26.000 € Schmerzensgeld und monatliche Rentenzahlung durch Unfallversicherung nach Arbeitsunfall

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