Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene FUT Haartransplantation, LG Düsseldorf, Az.: 3 O 284/17
Chronologie:
Der in Dubai lebende Kläger begab sich in die Praxis des Beklagten, um eine FUT Haartransplantation vornehmen zu lassen. Etwa ein Jahr nach dem Eingriff ging der Kläger erneut in die Praxis, da nur ein kleiner Teil der Transplantationszone mit Haar bedeckt und eine große Narbe noch deutlich sichtbar war. Er wirft eine fehlgeschlagene Schönheitsoperation vor.
Verfahren:
Da der Beklagte auf die Klageschrift nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist reagierte, erließ das Landgericht Düsseldorf ein Versäumnisurteil gegen ihn, wonach er an den Kläger 12.000,- Euro zu zahlen habe und stellte zudem fest, dass er auch für sämtliche weiteren materiellen Kosten für die Vergangenheit und Zukunft aufzukommen habe.
Anmerkungen von Ciper & Coll.
Schönheitsoperationen sind durch eine erhöhte Aufklärungspflicht des Mediziners gekennzeichnet, da diese in der Regel keine absolute Operationsindikation beinhalten. Ob und inwieweit eine solche Aufklärung erfolgt und ausreichend gewesen ist, eruiert ein Gericht im Wege des Prozesses in einer Beweisaufnahme, stellt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.