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Landgericht Düsseldorf vom 21.07.2023 vom 21.07.23

Medizinprodukterecht - Schmerzensgeldrecht: Brustimplantatshersteller Allergan erneut vor Gericht unterlegen, LG Düsseldorf, Az.: 3 O 180/22

Chronologie:

Der Klägerin wurden in 2014 Brustimplantate des Herstellers Allergan implantiert. Dabei wurde ihr zugesichert, dass diese lebenslang halten sollten. In der Folge der Implantation traten schon rasch Probleme auf, es kam zu einer Ruptur und der Zersetzung des rechtsseitigen Implantates. Mit der vorliegenden Klage nimmt die Klägerin den Hersteller Allergan auf Schmerzensgeld und Schadenersatz in Anspruch.

Verfahren:

Nachdem das Landgericht Düsseldorf zunächst lapidar von einer Erfolglosigkeit der Klage ausging und die Klageschrift als unsubstantiiert konstatierte, kam es im Verfahrensverlauf dann doch zu einem Gesinnungswechsel: Anlässlich der mündlichen Verhandlung konnte sich die befasste Kammer ein eigenes Bild von den Vorwürfen machen und regte den Parteien an, sich gütlich auf eine pauschale Vergleichssumme zu einigen, über deren Höhe ausdrücklich Stillschweigen vereinbart wurde.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Sowohl die Prozessvertreter von Allergan, als auch einige befasste Gerichte bagatellisieren zu Beginn einer gerichtlichen Auseinandersetzung oftmals die Sach- und Rechtslage der streitgegenständlichen Brustimplantate. Diese sind Ende 2018 vom französischen CE-Zertifizierer LNE/G-MED aufgrund einer BIA-ALCL-auslösenden Wirkung nicht mehr weiter zertifiziert worden, so dass der Hersteller Allergan diese vom Markt nehmen musste. Gerne argumentiert der Hersteller, er habe die Implantate nur deswegen nicht mehr vertrieben, weil die Zertifizierung abgelaufen sei, verschweigt dabei indes, dass es gerade der Stopp der Zertifizierung war, der ihn dazu gesetzlich zwang eine Rückrufaktion in die Wege zu leiten. Zigtausende Betroffene leben aktuell mit der Gefahr, an diesem aggressiven Karzinom zu erkranken, die eine Latenzzeit von über zehn Jahren haben kann. Zahlreiche Gerichtsverfahren sind bundesweit und am Sitz des Herstellers in Großbritannien anhängig, teilt Dr DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht mit.

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