Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Coxarthrose durch Sturzunfall nach Hüft-TEP-Implantation, 15.000,- Euro, LG Düsseldorf, Az.: 3 O 314/15
Chronologie:
Die Klägerin ließ sich eine zementierte Hüft-TEP implantieren. Im Anschluss daran begab sie sich in eine Rehabehandlung, wo sie stürzte und dabei unglücklich auf die operierte Seite fiel. Dabei erlitt sie eine Beckenfraktur. Es wurde eine Coxarthrose links diagnostiziert. Der Rehaklinik wird eine Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen.
Verfahren:
Das Landgericht Düsseldorf hat angesichts der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens verzichtet und lediglich Beweis durch Zeugenvernehmungen erhoben. Sodann riet sie den Parteien eine gütliche Einigung über eine pauschale Abfindungssumme von 15.000,- Euro an.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Flankierend zu der gerichtlichen Inanspruchnahme mussten die Prozessvertreter der Klägerin eine gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf veranlassen (Az.: I - 5 SA 11/16). Ein derartiges Verfahren ist in denjenigen Fällen notwendig, in denen es mehrere Beklagte gibt, die an unterschiedlichen Gerichtsständen ansässig sind, so wie hier, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.