Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlerhafte postoperative Versorgung nach Achillessehnenruptur, 10.500,- Euro, LG Düsseldorf, Az.: 3 O 160/17
Chronologie:
Der Kläger befand sich anlässlich einer Achillessehnenruptur bei der Beklagten in stationärer Behandlung, wo eine Revisionsoperation vorgenommen wurde. Postoperativ entzündete sich die Operationsstelle. Es traten Wundheilungsstörungen ein.
Verfahren:
Das Landgericht Düsseldorf hat den Vorfall fachgutachterlich überprüfen lassen. Im Ergebnis stellte der befasste Sachverständige insbesondere heraus, dass eine ausreichende Antibiotika-Prophylaxe zur Operation nicht vorlag. Das Landgericht hat den Parteien sodann einen Vergleichsvorschlag über 10.500,- Euro unterbreitet, dem diese nähergetreten sind.
Anmerkungen von Ciper & Coll.
Über fünf Jahre nach dem streitgegenständlichen Vorfall kommt der geschädigte Patient nun noch zu seinem Recht. Die Vergleichssumme entspricht dem bei ihm entstandenen Schaden und ist als angemessen zu bezeichnen, stellen D.C. Mahr LLM und Dr DC Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht heraus.