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Landgericht Düsseldorf vom 30.06.2021 vom 30.06.21

Strafrecht - Anwaltliches Standesrecht: Rechtsanwalt wegen Erpressung auf der Anklagebank, LG Düsseldorf, Az.: 032 Ns 58/20 (30 Js 3365/15)

Chronologie:

Ein Rechtsanwalt aus Norddeutschland musste sich nun vor der Strafkammer des Landgerichtes Düsseldorf wegen Erpressung/Nötigung verantworten. Der für seine zahlreichen Agitationen bundesweit bekannte Angeklagte hatte vormals vergeblich versucht, Berufskollegen zur Zahlung einer Geldsumme von 50.000,- Euro zu bewegen, wofür er zu strafrechtlich relevanten Mitteln griff, die Gegenstand dieses Strafverfahrens waren.

 

Verfahren:

Das Landgericht Düsseldorf hat mit dem Angeklagten nach nur zweitägiger Sitzung kurzen Prozess gemacht und ihn zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen verurteilt. Dabei kam dieser noch recht glimpflich davon, zumal die Strafkammer zu bewerten hatte, ob nicht auch eine strafrechtlich relevante Erpressung vorlag. Im Ergebnis stellte das Gericht sodann jedenfalls heraus, dass sich der Angeklagte ausdrücklich wegen Nötigung strafbar gemacht hatte, da sein unberechtigtes Zahlungsbegehren das den Straftatbestand ausfüllende Merkmal der "Verwerflichkeit" aufwies. Bereits in der ersten Instanz war der Jurist vom Amtsgericht Düsseldorf zu demselben Strafmaß verurteilt worden, war aber sodann in Berufung gezogen, vergeblich, wie sich nun herausstellt.

 

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Die Strafkammer des Landgerichtes Düsseldorf hat dem nun verurteilten Straftäter mit der Verurteilung eine "saftige Geldstrafe verpasst", die als noch sehr moderat zu bezeichnen ist, angesichts des schwerwiegenden zugrundeliegenden Vorwurfes und damit für sein massives Fehlverhalten sanktioniert. Da halfen dem Juristen dann auch nicht seine ausschweifenden, oftmals "gestammelten" Erklärungsversuche. Die Höhe der Tagessätze orientieren sich regelmäßig an den Einkunftsverhältnissen eines verurteilten Straftäters. Hierzu hatte der Anwalt soeben erst in einem Parallelverfahren schriftlich kundgetan, seine Umsätze hätten sich gerade in jüngerer Vergangenheit sogar vervierfacht! Diesen Fakt muss das Gericht natürlich bei der Strafzumessung berücksichtigen. Mit dieser strafrechtlichen Verurteilung ist dieser Anwalt, den ein langjähriger Präsident a.D. einer der bundesdeutschen größten Rechtsanwaltskammern bereits in einem Wettbewerbsverfahren wegen seiner Masse an Lügengeflechten und Vorträgen ins Blaue hinein, als einen Anwalt gekennzeichnet hatte, der ihm in seiner über 42-jährigen Beruftätigkeit noch nicht untergekommen sei, aber lange noch nicht "über den Berg": Denn weitere rund neun strafrechtlich relevante Vorgänge sind gegen ihn aktuell noch Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen mehrerer Staatsanwaltschaften. Auch seine Berufsaufsichtsbehörde und die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein müssen sich mit diesem "Organ der Rechtspflege", der es offensichtlich mit "Recht und Ordnung" dann doch nicht so genau nimmt, noch eingehend befassen. Den Anfang hat zumindest nun die Strafkammer Düsseldorf getan, andere Stellen werden sich sicherlich entsprechend anschließen, meint Rechtsanwalt Dr DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

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