Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Beckenschiefstand und Peroneusparese nach Hüftimplantation, 16.000,- Euro, LG Duisburg, Az. 4 O 94/19
Chronologie:
Die Klägerin stellte sich in 2018 bei der Beklagten zwecks Implantation einer Hüftprothese vor. Postoperativ traten Taubheitsgefühle im linken Bein auf. Eine Peroneuslähmung wurde diagnostiziert. Im Wesentlichen wird der Behandlerseite die fehlende Operationsindikation, die fehlerhafte Durchführung der OP und eine nicht ausreichende Risikoaufklärung vorgeworfen.
Verfahren:
Das Landgericht Duisburg hat den Vorfall mittels eines fachorthopädischen Gutachtens hinterfragen lassen. Der befasste Sachverständige konstatierte im Ergebnis eine Fehlbehandlung, deren Folge eine kleine verbliebene Beinlängendifferenz ist. Daraufhin hat das Gericht unter Abwägung der erlittenen Schäden einen Vergleichsvorschlag von rund 16.000,- Euro unterbreitet, dem die Parteien nähertraten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.
Neben Zahnbehandlungen stellen statistisch gesehen Hüft- und Knieoperationen die häufigsten operativen Eingriffe bundesweit dar. Daraus folgt nahezu zwangsläufig, dass bereits aufgrund der Quantität sich derartige Behandlungen auch in der Beschwerdestatistik der Gutachterkommissionen oder Gerichte an positionierter Stelle wiederfinden. Betroffen sind in der Regel ältere Patienten, bei denen aufgrund der bestehenden Grunderkrankung bereits die Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkt sind, so D.C.Mahr LLM und Dr DC Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht.