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Landgericht Duisburg vom 15.09.2022 vom 15.09.22

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Durchtrennung des Nervus accessorius im Rahmen einer Lymphknotenentfernung, 500.000,- Euro, LG Duisburg, Az. 2 O 257/16

Chronologie:
Bei der Klägerin wurde im Rahmen einer Lymphknotenentfernung im September 2008 der Nervus accessorius durchtrennt. Dadurch ist es zu einer Parese des Trapezmuskels und Schmerzen im Schulter- und Rückenbereich sowie zu Funktionsbeeinträchtigungen gekommen. Die Klägerin musste in Teilrente gehen und ist in ihrer Haushaltsführung erheblich eingeschränkt.

Verfahren:
Das Landgericht Duisburg hat den Vorfall gutachterlich hinterfragen lassen. Nachdem der Gutachter Behandlungsfehler konstatierte und zur Überzeugung der Kammer die Schädigung durch die Fehler eintrat, erließ das Gericht bereits im Jahre 2012 ein Grund- und Teilurteil, wonach die Leistungsklage gerechtfertigt ist und festgestellt wird, dass die Beklagte sämtliche materiellen Schäden zu tragen hat. Der Versuch der Beklagten, dieses Urteil per Rechtsmittel zum Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I - 8 U 119/12) zu revidieren, scheiterte. In dem nun zu entscheidenden Folgeverfahren ging es nur noch um die Höhe der Ansprüche, die das Landgericht Duisburg für die Vergangenheit und Zukunft auf rund 500.000,- Euro einschätzt. Diesen Betrag hat sie den Parteien jetzt zum Abschluss eines Vergleiches vorgeschlagen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Rund vierzehn Jahre nach dem streitgegenständlichen Vorfall steht nun eine gütliche Beendigung des Verfahrens zu erwarten: Das Landgericht hat sich bei der Bewertung der Anspruchshöhe genügend Zeit gelassen, diese umfassend zu eruieren und den Parteien angeraten, sich auf diese Schadensumme zu einigen. Kommt ein Vergleich nicht zustande, würde eine gerichtliche Entscheidung erforderlich werden, die sich an eben dieser Vergleichssumme orientieren wird, stellt RA Dr. D.C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

Erneute erhebliche Prozessniederlage im sogenannten Allergan-Komplex für ARAG SE vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 9a 141/23)

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 26.000 € Schmerzensgeld und monatliche Rentenzahlung durch Unfallversicherung nach Arbeitsunfall

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Geburtsschadensrecht: 2,5 Mio. Euro nach verspäteter Sectio mit Schwerstschäden

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