Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Operation einer Spinalkanalstenose, LG Essen, Az.: 16 O 199/17
Chronologie:
Die Klägerin leidet seit vielen Jahren unter einem Bandscheibenleiden. Im November 2014 ließ sie sich daher im Hause der Beklagten an der Lendenwirbelsäule operieren. Postoperativ stellten sich weitere Schmerzen ein.
Verfahren:
Das Landgericht Essen hat zu dem Vorfall ein neurochirurgisches Fachgutachten eingeholt. Im Ergebnis stellt der Gutachter fest, dass die Stenose nicht behoben worden sei. Da eine gütliche Einigung nicht zustande kam, hat das Landgericht die Beklagtenseite sodann zur Zahlung eines Betrages im hohen vierstelligen Bereich verurteilt.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Da die eingetretenen Folgeschäden nicht erheblich waren, ist der vom Gericht ausgeurteilte Betrag als durchaus angemessen anzusehen. Gerade bei Operationen im Rückenbereich besteht immer ein gewisses Risiko, insbesondere auch für wesentlich schwerwiegendere Folgeschäden, die dann auch zu erheblich höheren Ansprüche geführt hätten, stellt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.