Nierenversagen nach fehlerhafter Medikamentenvergabe, LG Essen, Az. 1 O 252/20
Chronologie:
Der Kläger befand sich aufgrund von Mukoviszidose und einer bakteriellen Entzündung bei der Beklagten in Behandlung. Dem Kläger wurde ein Medikament verabreicht, das unverträglich mit einem bereits einzunehmenden Medikament war, was auch die Behandlerseite wusste. Hierdurch kam es zu einer Rhabdomyolyse und zu einem Nierenversagen. Die fehlerhafte Medikamentenvergabe wird den Behandlern als grober Behandlungsfehler vorgeworfen.
Verfahren:
Das Gericht hat aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage darauf verzichtet, eine fachmedizinische Expertise zu dem Vorfall einzuholen und nach Austausch der Schriftsätze den Parteien eine gütliche Einigung angeraten. Dem Vergleichsvorschlag, der insgesamt im fünfstelligen Eurobereich liegt, traten die Parteien sodann entgegen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Arzthaftpflichtprozessen stellt es die Regel dar, dass ein Gericht die Vorgänge mittels gerichtlich bestellter Sachverständiger der jeweiligen medizinischen Fachrichtung hinterfragen lassen. Liegt aber die Sach- und Rechtslage eindeutig auf der Hand, so wie in dem vorliegenden Fall, macht eine solche Involvierung keinen Sinn und eine rasche Erledigung des Rechtsstreits ist indiziert, stellt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. DC Ciper LLM heraus.