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Landgericht Flensburg vom 12.06.2019 vom 12.06.19

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Infektion nach Knie-TEP bei Retropatellar Arthrose, 25.000,- Euro, LG Flensburg, Az.: 3 O 258/16

Chronologie:
Dem zwischenzeitlich verstorbenen Patienten wurde ein künstliches Kniegelenk eingesetzt. Nach Diagnose einer Retropatellar Arthrose musste eine Revisionsoperation erfolgen. Nach Einsatz einer neuen Prothese entwickelten sich deutliche Schwellungen und eine Infektion, der Spacer im rechten Knie wurde entfernt. Vorgeworfen wird u.a. eine nicht adäquate antibiotische Behandlung dieser Infektion.

Verfahren:
Das Landgericht Flensburg hat zu den Vorfällen ein unfallchirurgisch-orthopädisches Gutachten eingeholt. Im Ergebnis bestätigte der Gutachter eine unzureichende antibiotische Behandlung. Auch der Einbau der neuen Prothese bei noch bestehender Infektsituation wird als fehlerhaft gewertet. Das Gericht hat den Parteien sodann einen Vergleich über rund 25.000,- Euro angeraten, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Das Verfahren ist nach dem Tode des Patienten durch seine Ehefrau weitergeführt worden. Es besteht für Erben grundsätzlich die Möglichkeit, in ein bestehendes Verfahren einzutreten, stellt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest. Gerade im Bereich der Arzthaftung sind derartige Konstellationen nicht selten.

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