Medizinrecht - Arzthaftungsrechts - Behandlungsfehler: Fehldiagnose einer Thrombose und Embolie im linken Oberschenkel, 15.000,- Euro, LG F'furt/Oder, Az. 14 O 95/15
Chronologie:
Die Klägerin litt ab November 2013 unter zunehmenden Brust- und Rückenschmerzen. Nach zusätzlicher massiver Atemnot wurde sie in der Einrichtung der Beklagten zu 2) aufgenommen. Eine Beinvenenuntersuchung erfolgte indes nicht. Dadurch wurde eine akute Thrombose übersehen. Diese war wohl durch die Einnahme einer Antibabypille verursacht worden, woraufhin die Klägerin auch deren Hersteller wegen der Verharmlosung der Risiken in Anspruch nahm.
Verfahren:
Das Landgericht Frankfurt/Oder hat zu dem Vorgang mehrere Gutachten eingeholt. Im Ergebnis stellten die befassten Sachverständigen eine Fehlerhaftigkeit im Hause der Beklagten zu 2) fest. Das Gericht schlug daraufhin einen Vergleich über 15.000,- Euro vor, den die Parteien akzeptierten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In dieser Sache haftet die Beklagte zu 2) damit vollumfänglich für die erlittenen Gesundheitsschäden der Klägerin. Eine Haftung des Arzneimittelherstellers ließ sich allerdings nicht feststellen, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.