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Landgericht Fulda vom 28.07.2018 vom 28.07.18

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Übersehene Fraktur im Bereich der Halswirbelsäule, 10.000,- Euro, LG Fulda, Az.: 2 O 705/16

Chronologie:
Der Kläger erlitt einen Arbeitsunfall, anlässlich dessen er aus einer Höhe von etwa acht Metern durch ein marodes Dach auf einen Hallenboden stürzte. Dabei zog er sich lebensgefährliche Verletzungen zu, die im Klinikum der Beklagten behandelt wurden. Es erfolgten zahlreiche Eingriffe, allerdings übersahen die Mediziner eine Fraktur im Bereich der Halswirbelsäule. Erst eine Woche später stellte sich diese Fraktur heraus und wurde entsprechend behandelt. Es hatte sich aber bereits eine Rotationsfehlstellung der osteosynthetisch zusammengeführten Frakturenden entwickelt.

Verfahren:
Das Landgericht Fulda hat mit den Parteien in einem ersten mündlichen Termin die Sach- und Rechtslage erörtert und dabei insbesondere auf Beweisschwierigkeiten in Bezug auf den eingetretenen Dauerschaden hingewiesen. So sei es sehr schwierig abzugrenzen, inwieweit der verbliebene Gesundheitsschaden durch den schweren Unfall, oder die verspätete Versorgung der Fraktur entstanden ist. Auf Anraten des Gerichts schlossen die Parteien sodann einen Vergleich über eine pauschale Entschädigung von 10.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In arzthaftungsrechtlichen Prozessen wird nur in wenigen Ausnahmefällen auf die Einholung eines fachmedizinischen Sachverständigengutachtens verzichtet, so wie hier. In diesem Fall war es jedoch sachdienlich, einen für alle Beteiligten vernünftigen Vergleich schon vor Einholung eines Gutachtens abzuschließen, zumal für den Kläger ein erhebliches Beweisrisiko bestand, die Ursächlichkeit der Fehlbehandlung zu dem eingetretenen Gesundheitsschaden zu beweisen, bemerken Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach und Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht.

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