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Landgericht Fulda vom 30.04.2018 vom 30.04.18

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Schwere Hirnschädigung durch fehlerhafte Geburtseinleitung und postnatale Versorgung, 400.000,- Euro, LG Fulda, Az.: 2 O 208/06

Chronologie:
Die geburtsgeschädigte Patientin wurde in 2004 geboren. Anlässlich des Geburtsvorganges traten eine Reihe von Komplikationen ein, denen ärztlicherseits nicht lege artis begegnet wurden. Es trat u.a. eine Hirnblutung ein, sowie ein Dekubitus. Die Geschädigte ist seither dauerhaft pflegebedürftig.

Verfahren:
Das Landgericht Fulda hat zu dem Vorfall mehrere fachmedizinische Gutachten eingeholt, die im Ergebnis die Fehlerhaftigkeit der Behandlung bestätigten. Infolgedessen hat das Gericht den Parteien einen Vergleich über pauschal 400.000,- Euro vorgeschlagen. Es besteht noch die Möglichkeit, diesem Vergleich zu widersprechen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Geburtsschadenfälle zeichnen sich oftmals durch einen hohen finanziellen Aufwand für involvierte Haftpflichtversicherer aus. Gerade deshalb versuchen diese, derartige Verfahren in die Länge zu ziehen. Die vorliegende Klageschrift haben die Prozessvertreter der Geschädigten vor zwölf Jahren eingereicht. In solchen Fällen ist im Grunde genommen der Rechtsgeber gefordert, auf eine kürzere Prozessdauer hinzuwirken, stellen die Fachanwälte für Medizinrecht Dr. D.C.Ciper LLM und D.C. Mahr LLM fest.

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: fehlerhafte Auswertung von CT-Bildern führt zu Tod der Klägerin

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Versäumnis der weiteren Befunderhebung durch 3 verschiedene Ärzte führt zu Tod des Erblassers

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: potenzielle Fehldiagnose und relevante Behandlungsverzögerung bei Krebserkrankung

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Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Schwere Hirnschädigung durch fehlerhafte Geburtseinleitung und postnatale Versorgung, 400.000,- Euro, LG Fulda, Az.: 2 O 208/06

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