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Landgericht Gera vom 19.03.2019 vom 19.03.19

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlerhafte Osteosynthese nach Distorsion des linken Handgelenks, LG Gera, Az.: 3 O 1248/15

Chronologie:
Der Kläger zog sich in 2012 eine Distorsion des linken Handgelenks zu. In der Unfallchirurgie der Beklagten erfolgte sodann eine Osteosynthese, bei der jedoch ein zu schwach dimensioniertes Material verwendet wurde. Folge davon war ein Plattenbruch und die Notwendigkeit einer Revisionsoperation.

Verfahren:
Das Landgericht Gera hat zu dem Vorfall ein Sachverständigengutachten eingeholt, das eine Fehlerhaftigkeit konstatierte. Der Gericht schlug den Parteien daher einen Vergleich von rund 10.000,- Euro vor, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bereits vor dem Verfahren hatte der MDK Thüringen ein Gutachten eingeholt, das im Ergebnis die Fehler bestätigte. Der Geschädigte erhält nunmehr, rund sieben Jahre nach dem Vorfall eine angemessene Entschädigung, meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Daniel C. Mahr LLM.

Erneute erhebliche Prozessniederlage im sogenannten Allergan-Komplex für ARAG SE vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 9a 141/23)

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