Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Unterlassene Diagnostik bei schwerer Mitral- und Trikuspidalklappeninsuffizienz, 30.000,- Euro, LG Gießen, Az.: 5 O 312/18
Chronologie:
Der Kläger begab sich im Dezember 2013 wegen Atemnot und verminderter Leistungsfähigkeit zu seinem Hausarzt, einem Internisten und Kardiologen. Dieser behandelte den Kläger über einen langen Zeitraum lediglich konservativ, ohne dass sich die Beschwerden besserten. Daher suchte der Kläger im Oktober 2015 eine Uniklinik auf, wo eine koronare Gefäßerkrankung, sowie eine Herzklappeninsuffizienz diagnostiziert wurden. Es war die Legung eines dreifachen Bypasses erforderlich. Dem Mediziner wird unter anderem vorgeworfen, kein MRT veranlasst zu haben.
Verfahren:
Bereits vor dem Verfahren war die Gutachterstelle der Ärztekammer Hessen mit dem Vorfall befasst (Az.: III/2/21394) und hatte Fehler konstatiert. Das Landgericht Gießen hat ein weiteres Gutachten eingeholt, das im Ergebnis die Fehlerhaftigkeit der Behandlung bestätigte, woraufhin das Gericht den Parteien einen Vergleich über pauschal 30.000,- Euro vorschlug. Diesem traten die Parteien näher.
Anmerkung von Ciper & Coll.:
Besonderheit in diesem Fall ist, dass der Schädiger noch vor Zustellung der Klage verstorben ist. Die Klage richtete sich daher gegen die Erben als legitimierte Rechtsnachfolger. Vorgerichtlich konnte leider keine Einigung erzielt werden, so dass der geschädigte Patient gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen musste, merken Rechtsanwälte Tobias Freymann und Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht an.