Zum Hauptinhalt
Landgericht Gießen vom 08.06.2020 vom 08.06.20

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Unterlassene Diagnostik bei schwerer Mitral- und Trikuspidalklappeninsuffizienz, 30.000,- Euro, LG Gießen, Az.: 5 O 312/18

Chronologie:
Der Kläger begab sich im Dezember 2013 wegen Atemnot und verminderter Leistungsfähigkeit zu seinem Hausarzt, einem Internisten und Kardiologen. Dieser behandelte den Kläger über einen langen Zeitraum lediglich konservativ, ohne dass sich die Beschwerden besserten. Daher suchte der Kläger im Oktober 2015 eine Uniklinik auf, wo eine koronare Gefäßerkrankung, sowie eine Herzklappeninsuffizienz diagnostiziert wurden. Es war die Legung eines dreifachen Bypasses erforderlich. Dem Mediziner wird unter anderem vorgeworfen, kein MRT veranlasst zu haben.

Verfahren:
Bereits vor dem Verfahren war die Gutachterstelle der Ärztekammer Hessen mit dem Vorfall befasst (Az.: III/2/21394) und hatte Fehler konstatiert. Das Landgericht Gießen hat ein weiteres Gutachten eingeholt, das im Ergebnis die Fehlerhaftigkeit der Behandlung bestätigte, woraufhin das Gericht den Parteien einen Vergleich über pauschal 30.000,- Euro vorschlug. Diesem traten die Parteien näher.

Anmerkung von Ciper & Coll.:
Besonderheit in diesem Fall ist, dass der Schädiger noch vor Zustellung der Klage verstorben ist. Die Klage richtete sich daher gegen die Erben als legitimierte Rechtsnachfolger. Vorgerichtlich konnte leider keine Einigung erzielt werden, so dass der geschädigte Patient gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen musste, merken Rechtsanwälte Tobias Freymann und Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht an.

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 60.000,00 € Schmerzensgeld nach unnötigem Wechsel einer intakten Hüftprothese

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Läsion im Schulterbereich nach Mobilisation durch Beklagten

ARAG SE erleidet einmal mehr Prozessschlappe vor OLG Düsseldorf, Az. I - 4 U 127/24, 40.000,00 Euro

Weitere Prozesserfolge laden...

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Unterlassene Diagnostik bei schwerer Mitral- und Trikuspidalklappeninsuffizienz, 30.000,- Euro, LG Gießen, Az.: 5 O 312/18

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen
Statistik (2)
Statistik Cookies tracken den Nutzer und das dazugehörige Surfverhalten um die Nutzererfahrung zu verbessern.
Cookies anzeigen