Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Bakterieller Staphylokokkus aureus und epidermis Befall nach Arthrodese, LG Hamburg, Az.: 336 O 51/17
Chronologie:
Die Klägerin litt an anhaltenden Schmerzen des linken Kniegelenks. Sie begab sich in mehrere Kliniken, in denen operative Eingriffe erfolgten. Infolge einer der Operationen bei der Beklagten entwickelte sich eine Staphylokokkus Infektion, die über einen längeren Zeitraum hinweg mit verschiedenen Antibiotika behandelt werden musste. Sowohl Indikation einer Operation, als auch sachgerechte Vornahme und nicht ordnungsgemäße Nachbehandlung werden bemängelt.
Verfahren:
Das Landgericht Hamburg hat zu den Vorfällen ein fachmedizinisches Sachverständigengutachten eingeholt, das im Ergebnis nicht eindeutig ausfiel. Das Gericht hat sodann die Sach- und Rechtslage unter Berücksichtigung des vorläufigen Ergebnisses der Beweisaufnahme erörtert und den Parteien zur Erledigung des Rechtsstreits unter Berücksichtigung der beiderseitigen Prozessrisiken einen Vergleich vorgeschlagen. Danach verpflichtet sich die Beklagte zur Zahlung einer pauschalen Abfindung im vierstelligen Eurobereich. Mit diesem Vergleichsvorschlag waren die Parteien einverstanden.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Arzthaftungsprozesse lassen sich oftmals im Vergleichswege klären, insbesondere dann, wenn für beide Parteien noch Unwägbarkeiten bestehen, da das Ergebnis von weiteren gutachterlichen Ausführungen abhängig ist. Bereits aus prozessökonomischen Gründen ist es in solchen Fällen sinnvoll, dem Rechtsstreit durch einen Vergleich, das heißt ein gegenseitiges Entgegenkommen, zu einem Ende zu bringen, so wie hier, stellt Rechtsanwalt Dr D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.