Zum Hauptinhalt
Landgericht Hamburg vom 06.11.2018 vom 10.11.18

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Rechtswidrige dynamische Stabilisierung der Wirbelsäule, 22.500,- Euro, LG Hamburg, Az.: 323 O 189/15

Chronologie:
Die Klägerin ließ sich von dem Beklagten aufgrund anhaltender Rückenschmerzen mit einer dynamischen Stabilisierung der Wirbelsäule behandeln. Postoperativ trat jedoch nicht die gewünschte Verbesserung ein, so dass sich die Klägerin in eine andere Praxis begab, wo die Ärzte ihr sagten, dass die bei ihr eingebrachten Elemente völlig überflüssig und ungeeignet seien. Im Ubrigen wurde im Rahmen der Bildgebung erkannt, dass die zuvor als versteift beschriebenen Bereiche L2 bis L5 nicht ausreichend knöchern durchbaut waren. Im Rahmen einer operativen Revision musste das DSS-System wieder entfernt und eine neue Spondylodese vorgenommen werden.

Verfahren:
Das Landgericht Hamburg hatte zunächst in dieser Sache, die zuvor von einer anderen Anwaltskanzlei betrieben worden war, die Verjährung der Ansprüche der Klägerin angenommen. Die hiergegen vor das Hanseatische OLG eingebrachte Berufung hatte indes Erfolg, so dass die Verjährung nicht mehr im Raume stand. Im weiteren Verlauf des Verfahrens stellte dann der vom Gericht bestellte Sachverständige heraus, dass die Misserfolgsquote der vorgenommenen Operation bei rund 35 Prozent liege. Hierüber war die Patientin jedoch nicht aufgeklärt worden, so dass das Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 22.500,- Euro zubilligte.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In manchen Fällen versuchen Gerichte, eingeklagte Ansprüche als verjährt zu bezeichnen, so wie im vorliegenden Fall. Nur in den seltensten Fällen hält dieser Verjährungseinwand jedoch Bestand. Qualifiziert auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechtes tätige Anwälte wissen, wie einem derartigen Verjährungseinwand zu begegnen ist, stellen der sachbearbeitende Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach, LLM und Rechtsanwalt Dirk C. Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht klar.

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 60.000,00 € Schmerzensgeld nach unnötigem Wechsel einer intakten Hüftprothese

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Läsion im Schulterbereich nach Mobilisation durch Beklagten

ARAG SE erleidet einmal mehr Prozessschlappe vor OLG Düsseldorf, Az. I - 4 U 127/24, 40.000,00 Euro

Weitere Prozesserfolge laden...

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Rechtswidrige dynamische Stabilisierung der Wirbelsäule, 22.500,- Euro, LG Hamburg, Az.: 323 O 189/15

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen
Statistik (2)
Statistik Cookies tracken den Nutzer und das dazugehörige Surfverhalten um die Nutzererfahrung zu verbessern.
Cookies anzeigen