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Landgericht Hamburg – vom 09.03.2020 vom 09.03.20

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Verkannte TBC mit irreparabler Lungenschädigung, 25.000,- Euro plus Feststeller, LG Hamburg, Az. 323 O 43/18

Chronologie:
Die Klägerin litt seit März 2008 unter starkem Husten. Im September 2008 begab sie sich in die Behandlung bei den Beklagten, die eine Röntgenaufnahme fertigten. Diese zeigte eine deutliche Veränderung der Lunge, eine TBC-Diagnose stellten die Mediziner jedoch nicht. Dieses führte zu einer nachhaltigen und irreparablen Lungenschädigung der Patientin.

Verfahren:
Das Landgericht Hamburg (Az. 323 O 300/10) und das Hanseatische Oberlandesgericht (Az. 1 U 38/14) hatten bereits in einem Vorprozess den Leiter einer Universitätsklinik, Schwerpunkt Pneumologie, mit dem Vorfall befasst. Dieser konstatierte ein ärztliches Fehlverhalten, woraufhin ein rechtskräftiges Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes erging, wonach der Klägerin 25.000,- Euro Schmerzensgeld, nebst Zinsen zugesprochen wurden. Ferner wurde festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet seien, alle weiteren materiellen Schäden zu ersetzen. Um genau diese weiteren Schäden ging es in dem vorliegenden Folgeprozess. Im Ergebnis sprach das Gericht der Klägerin einen weiteren Anspruch im vierstelligen Eurobereich zu.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Rund zwölf Jahre nach dem streitgegenständlichen Vorfall sieht es nun so aus, dass der Rechtsfrieden in dieser Sache wieder hergestellt ist. Bedauerlich, wie in vielen Arzthaftungsangelegenheiten immer wieder festzustellen, dass der Haftpflichtversicherer es zu dem Folgeprozess kommen ließ und damit die Gerichtsbarkeit unnötig belastete. Regulierungsverzögerungs- und Verweigerungstaktiken stellen im Bereich der Arzthaftung die Normalität dar, zu Lasten der oft schwer geschädigten Patienten und der ohnehin überlasteten Gerichtsbarkeit, stellt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr D.C.Ciper LLM einmal mehr heraus.

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