Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Läsion des Nervus ischiadicus und Nervus saphenus links nach Arthrodese, 40.000,- Euro, LG Hamburg, Az.: 303 O 60/20
Chronologie:
Die Klägerin litt an einer fortgeschrittenen Arthrose und begab sich daher zur operativen Behandlung bei der Beklagten. Postoperativ stellten sich Taubheitsgefühle ein. Es wurden Läsionen des Nervus ischiadicus und Nervus saphenus am Bein diagnostiziert, wofür die Klägerin die Beklagten verantwortlich machte.
Verfahren:
Das Landgericht Hamburg hat den Vorfall mittels eines fachmedizinischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der beauftragte Gutachter insbesondere die fehlende Indikation der Behandlung heraus, woraufhin das Gericht den Parteien einen Vergleichsvorschlag von rund 40.000,- Euro unterbreitete. Diesem Vorschlag sind die Parteien nähergetreten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.
Im Rahmen dieses Verfahrens hatte die Klägerin sich mittels einer Beschwerde auch gegen die Höhe der Gutachterkosten in Höhe von 4.153,95 Euro gewandt, allerdings vergeblich: Das Gericht stellte hierzu fest, dass der Gutachter zwar einen Kostenvoranschlag von lediglich 3.500,- Euro ausgewiesen hätte, aber die sodann tatsächlich abgerechneten Kosten nicht erheblich den ursprünglich angesetzten Betrag überschritten habe. Solche Überschreitungen müssten mindestens zwanzig bis fünfundzwanzig Prozent ausmachen, heißt es in dem Beschluss. Mit der Vergleichssumme hat die Klägerin eine angemessene Entschädigung erzielt, konstatieren Rechtsanwälte D.C. Mahr und Dr D.C. Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht.