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Landgericht Hamburg vom 17.09.2020 vom 17.09.20

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Staphylococcus epidermidis Infektion anlässlich Implantation einer Aortenklappenbioprothese, 60.000,- Euro, LG Hamburg Az.: 303 O 148/18

Chronologie:
Bei der Klägerin lag ein symptomatisches hochgradiges kombiniertes Aortenklappenvitium mit führender Stenose bei bikuspider Klappe und Aneurysma der Aorta ascendens vor. Es war daher im Hause der Beklagten ein Aortenklappenersatz mittels einer Bioprothese indiziert. Postoperativ traten u.a. Herzrhythmusstörungen und Entzündungen auf, ein Wundabstrich ergab einen Befall mit Staphylokokken, so dass Folgeoperationen erforderlich wurden. Der Behandlerseite wird unter anderem ein unzureichendes Hygienemanagement vorgeworfen.

Verfahren:
Das Landgericht Hamburg hat zu dem Vorgang ein fachmedizinisches Sachverständigengutachten eines Universitätsklinikums eingeholt. Im Ergebnis stellte der befasste Gutachter einige Fehlerhaftigkeiten fest, so sei die Antibiotikatherapie nicht dem medizinischen Standard entsprechend erfolgt. Das Gericht hat den Parteien daraufhin einen Vergleich über eine Abfindungssumme von rund 60.000,- Euro vorgeschlagen, zu dem diese noch Stellung nehmen können. Die Summe soll ein Schmerzensgeld von 55.000,- Euro und weitere materielle Kosten umfassen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der mit der Sache befasste Gutachter tat sich in der mündlichen Verhandlung schwer, die Antibiotikatherapie klar medizinisch nicht nachvollziehbar zu bezeichnen, sondern gelangte lediglich zu einer Standardabweichung. Aber selbst diese Abweichung stellt eine ärztliche Fehlleistung dar, die zu Ansprüchen der Patientin führen, stellen Rechtsanwälte D.C. Mahr LLM und Dr. D.C.Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht heraus.

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