Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Arthroskopie mit massivem Infekt, 100.000,- Euro, LG Hannover, Az.: 19 O 101/15
Chronologie:
Der Kläger litt im Jahre 2013 unter einer schmerzhaften Streckhemmung im Bereich des linken Knies. Es war eine Arthroskopie erforderlich. Postoperativ traten Komplikationen auf, unter anderem eine starke Schwellung. Der behandelnde Belegarzt veranlasste erst einige Tage nach der Operation eine Spülung des Knies. Da hatte sich aber bereits der Infekt nachhaltig ausgewirkt und zu erheblichen irreversiblen Schäden geführt.
Verfahren:
Das Landgericht Hannover hat zu dem Vorfall ein fachorthopädisches Gutachten eingeholt, welches bestätigte, dass das Knie unverzüglich hätte gespült werden müssen. Der Gutachter wertete es als grob fehlerhaft, dass der Kläger mit eindeutigem Knieinfekt tagelang unbehandelt blieb. Es erging daraufhin ein Grund- und Teilurteil des LG Hannover, woraufhin sich die Parteien sodann auf eine pauschale Entschädigung in Höhe von 100.000,- Euro einigten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Vorgerichtlich hatte der Haftpflichtversicherer der Beklagtenseite die Regulierung der Ansprüche mit dem Hinweis, es läge kein Behandlungsfehler vor, verweigert. Der gerichtliche Sachverständige hat den Versicherer nun eines Besseren belehrt. Die erzielte Summe liegt für derartige Arzthaftungsfälle sehr hoch, stellen der Sachbearbeiter Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach LLM sowie Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht klar.