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Landgericht Hannover vom 29.08.2023 vom 29.08.23

Medizinrecht - Medizinprodukterecht - Versicherungsrecht: Erneuter Prozessverlust für Advocard Rechtsschutzversicherung, LG Hannover, Az.: 2 O 133/23

Chronologie:
Die Klägerin ist bei der Beklagten rechtsschutzversichert. Sie begehrt Deckungsschutz für ein arzthaftungsrechtliches Vorgehen gegen eine Klinik, in der ihr Implantate des Brustimplantat Herstellers Allergan eingesetzt wurden. Diese wurden mittels Rückrufaktion vom Hersteller im Dezember 2018 aufgrund Karzinomgefahr zurückgerufen. Dem Implanteur wird vorgeworfen, die Klägerin nicht über diese Rückrufaktion mittels Patientenrundbriefes informiert zu haben. Zu dieser Information sind Mediziner in derartigen Fällen rechtlich verpflichtet, zumal das Karzinomrisiko eine erhebliche Gefahr darstellt, und der Klägerin dadurch die Gelegenheit genommen wurde, die Implantate bereits Anfang 2019 explantieren zu lassen. Die Deckungsanfrage an die Beklagte zu Anfang März 2023 verlief ohne jegliche Reaktion, auch weitere Rückfragen waren vergeblich, so dass die Klägerin im Juni 2023 Deckungsklage einreichen musste. Erst fünf Monate nach erfolgter Deckungsanfrage erteilte die Beklagte den begehrten Deckungsschutz.

Verfahren:
Das eingebrachte Deckungsverfahren konnte aufgrund der Erteilung des Rechtsschutzes für "in der Hauptsache erledigt" erklärt werden. In solchen Fällen trägt derjenige, der Veranlassung zu der Klage gegeben hat auch die Prozesskosten, hier die Advocard.

Anmerkungen von Ciper & Coll.
Ein Rechtsschutzversicherer ist nach § 18 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen rechtlich dazu verpflichtet, auf eine Deckungsanfrage der Anwaltschaft "unverzüglich" Deckung zu erteilen, oder diese abzulehnen. Im zweiten Fall muss sie die Ablehnung mit dem Hinweis versehen, dass der Anwalt der Versicherungsnehmerin einen Stichentscheid vornehmen kann, dem bindende Wirkung zukommt. Hält sich ein Versicherer nicht an diese Fristen, treten die Folgen der §§ 124ff. VVG ein und der Versicherer ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen. Leider gibt es in der Versicherungsbranche einige schwarze Schafe. Besonders negativ fallen diejenigen auf, die im Wege einer "Salamitaktik" durch immer neue Rückfragen in unseriöser Art und Weise versuchen, den Deckungsschutz zu weit wie möglich hinauszuzögern. In derartigen Fällen ist grundsätzlich eine gerichtliche Inanspruchnahme indiziert und führt grundsätzlich auch zum Erfolg für den Versicherungsnehmer, stellt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr DC Ciper LLM aufgrund der Erfolgsstatistik der Kanzlei heraus.

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