Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Komplikationen nach Spondylodese L4/L5, 100.000,- Euro, LG Heidelberg, Az.: 5 O 170/14
Chronologie:
Der Kläger befand sich aufgrund einer Spondylodese in stationärer Behandlung bei der Beklagten. Es erfolgte eine Versteifung und ein Cage wurde eingesetzt. Intraoperativ traten Komplikationen auf. Dadurch waren Folgeoperationen erforderlich. Es werden eine fehlerhafte Operation und mangelnde Aufklärung vorgeworfen.
Verfahren:
Bereits im Vorfeld hatte sich der MDK Rheinland-Pfalz mit dem Vorfall befasst und festgestellt, dass die Behandlung grob fehlerhaft erfolgte. Dieser Konstatierung schloss sich der gerichtlich bestellte Gutachter an, woraufhin das Gericht den Parteien zu einer gütlichen Einigung anriet. Der Streitwert wurde auf 250.000,- Euro festgelegt. Die Parteien haben sich letztlich auf ein pauschales Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,- Euro geeinigt.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der Vorfall liegt bereits acht Jahre zurück. Hier sind Rechtsprechung und Politik gefordert, auf eine Beschleunigung der Arzthaftungsprozesse hinzuwirken. Denn es ist bedauerlich, dass geschädigte Patienten oftmals eine sehr lange Zeit auf eine Entschädigung zuwarten müssen, meint Fachanwalt für Medizinrecht Dr. DC Ciper, LLM.