Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Verspätete Schlaganfalldiagnose, LG Hildesheim, Az.: 4 O 6/18
Chronologie:
Beim Kläger stellten sich während einer Kur Wortfindungsprobleme und Konzentrationsstörungen ein. Er äußerte gegenüber dem Personal der Beklagten mehrfach den Verdacht eines Schlaganfalles, worauf jedoch nicht reagiert wurde. Einige Tage später wurde mittels MRT ein Schlaganfall diagnostiziert. Seither leidet der Kläger an neurologischen Problemen.
Verfahren:
Das Landgericht Hildesheim hat ohne Einholung eines fachmedizinischen Gutachtens den Parteien einen Vergleich im vierstelligen Bereich angeraten, den der Kläger für untersetzt erachtet. Es ist nunmehr eine umfangreiche Beweisaufnahme zu erwarten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Gerne versuchen Gerichte, die Parteien zu einem Vergleich zu bewegen. Gerade in sehr eindeutigen Fällen ist das auch sinnvoll. Erscheint die angeregte Vergleichssumme jedoch untersetzt, kann der geschädigte Patient vom Vergleich Abstand nehmen und versuchen, einen deutlich höheren Betrag zur Entschädigung zu generieren. Er muss sich also nicht auf den Vorschlag des Gerichtes unbedingt einlassen. Auch ein derartiger Vergleichsvorschlag eines Gerichtes ist für den Kläger schon als ein Zwischenerfolg zu werten, zumal sich das Gericht zuvor ja bereits gründlich mit der Sache befasst hat und einen Vergleichsvorschlag niemals ins Blaue hinein macht, stellt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.