Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Gelockerte Hüftschraube nach Operation bei mangelhafter postoperativer Kontrolle, LG Hof, Az. 15 O 2/20
Chronologie:
Die Klägerin brach sich beim Skifahren den linken Oberschenkelhals und wurde in der Klink der Beklagten zu 1) operiert. Der Bruch wurde durch eine dynamische Hüfteschraube fixiert, da die Knochen jedoch nicht nahe genug zusammengebracht wurden, lockerte sich diese im Anschluss an die Operation und durchstieß den Hüftkopf. Dadurch sind der Klägerin starke Schmerzen entstanden. In der Reha-Klinik der Beklagten zu 2) wies die Klägerin auf die Schmerzen hin, eine entsprechende Reaktion blieb allerdings aus. Der Klägerin musste im Anschluss ein künstliches Hüftgelenk eingesetzt werden. Der Beklagten zu 1) wird vorgeworfen, dass das nicht korrekte Zusammenlegen der Knochen behandlungsfehlerhaft war; der Beklagten zu 2) werden im Rahmen des Nichtergreifens von Kontrolluntersuchungen nach dem Hinweis der Klägerin Befunderhebungsfehler vorgeworfen.
Verfahren:
Es fand eine eingehende Aufarbeitung durch den vom Landgericht Hof bestellten Sachverständigen statt, die zunächst von der Gegenseite dadurch erschwert wurde, dass sie sich weigerte, die vollständigen Behandlungsunterlagen einzureichen. Das Gericht legte den Parteien eine gütliche Einigung über pauschal 12.000,-€ nahe, welcher diese näher traten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Ein Standard-Fall aus dem Arzthaftungsrecht mit der nicht unüblichen Konstellation von mehreren Beklagten. Typischerweise enden diese Fälle nach sachverständlicher Begutachtung im Vergleich. Dies bietet den Vorteil einer schnellen Konfliktlösung, üblicherweise bedarf es für eine gerichtliche Entscheidung mehrere Jahre. Dieser Fall zeigt zudem die bedauerliche Tendenz beklagter Kliniken, belastende Behandlungsdokumentation nur widerwillig herauszurücken, bemerkt Dr. DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.