Medizinrecht - Arzthaftungrecht - Behandlungsfehler: Gelockerte Hüftschraube nach Operation bei mangelhafter postoperativer Kontrolle, LG Hof, Az. 15 O 2/20
Chronologie:
Die Klägerin brach sich beim Skifahren den linken Oberschenkelhals und wurde in der Klink der Beklagten zu 1) operiert. Der Bruch wurde durch eine dynamische Hüftschraube fixiert, da die Knochen jedoch nicht nah genug zusammengebracht wurden, lockerte sich diese im Anschluss an die Operation und durchstieß den Hüftkopf, wodurch bei der Klägerin starke Schmerzen entstanden. In der Reha-Klinik der Beklagten zu 2) wies die Klägerin auf die Schmerzen hin, eine entsprechende Reaktion blieb indes aus. Der Beklagten zu 1) wird vorgeworfen, dass das nicht korrekte Zusammenlegen der Knochen behandlungsfehlerhaft war, der Beklagten zu 2) werden im Rahmen des Nichtergreifens von Kontrolluntersuchungen nach dem Hinweis der Klägerin Befunderhebungsfehler vorgeworfen.
Verfahren:
Das Gericht hat die Angelegenheit mittels eines Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen, was zunächst schwierig war, weil die Behandlerseite die Dokumentation nicht herausgeben wollte. Im Ergebnis schlug das Gericht den Parteien sodann eine gütliche Einigung im fünfstelligen Bereich vor, dem diese nähertraten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.
Eine vergleichsweise Klärung hat sich in dieser Sache für die Beteiligten angeboten und führt auch zur Entlastung der Gerichtsbarkeit. Es sollte allerdings auch im Grunde eine Selbstverständlichkeit darstellen, angeforderte Behandlungsunterlagen problemlos herauszugeben, meint Rechtsanwalt Dr DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.