Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Verlust des Eileiters durch verspätete Behandlung einer Tubentorsion, LG Ingolstadt, Az.: 31 O 1653/17
Chronologie:
Die Klägerin befand sich im Zeitraum vom 27.08.2016 bis 31.08.2016 aufgrund einer Tubentorsion
rechts im Hause der Beklagten. Im Rahmen einer Operation am 30.08.3016 mussten der rechte Eileiter
vollständig und ein Teil (etwa 2/3) des rechten Eierstocks entfernt werden.
Den Beklagten wurde vorgeworfen, dass bei einer Behandlung dem medizinischen Standard
entsprechend eine Entfernung des Eileiters und/oder Eierstocks nicht notwendig geworden
wäre.
Verfahren:
Das Gericht hat zu dem Vorfall ein medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses
hat ergeben, dass es grob behandlungsfehlerhaft war, die Operation nicht bereits am 29.08.2019
vorzunehmen. Ob am 29.08.2019 bereits eine Gewebeschädigung eingetreten war oder nicht, lässt sich
nicht mehr sagen. Ausschließen konnte der Sachverständige dies jedoch nicht. In der Folge wäre es nicht
nötig geworden, den Eierstock und/oder Eileiter zu entfernen.
Die Parteien haben daraufhin einen Vergleich geschlossen. Die Schadensposition liegt im
deutlich fünfstelligen Bereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Rund drei Jahre nach dem streitgegenständlichen Vorfall kann sich die Klägerin nun über eine Regulierung
dieser Angelegenheit freuen. Vorgerichtlich war das noch nicht möglich gewesen, stellt die sachbearbeitende
Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht klar.