Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Fehlerhaftes Zahnimplantat, 15.000,- Euro; LG Karlsruhe, Az.: 4 O 320/17
Chronologie:
Der Kläger befand sich in der Zeit von Februar 2014 – Dezember 2016 in zahnärztlicher Behandlung beim Beklagten. Der Grund war ein benötigter Zahnersatz im Oberkiefer. Der Beklagte plante eine Teleskopbrücke einzusetzen. Dafür war es notwendig, die noch bestehenden sieben Zähne im Oberkiefer abzuschleifen und zu überkronen. Nach dem Einsetzen der Prothese war schnell ersichtlich, dass sie in keiner Weise dem vorgestellten Modell entsprach. Die Passform war nicht korrekt. Der Kläger hatte dadurch vor allem große Probleme beim Sprechen.
Verfahren:
Das Landgericht Karlsruhe wollte den Vorfall mittels eines zahnmedizinischen Gutachtens hinterfragen lassen, nachdem bereits vorgerichtlich ein Gutachter der Krankenkasse die Fehlerhaftigkeit der Behandlung konkretisiert hatte. Hierzu kam es jedoch nicht mehr, da die Parteien sich auf eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 15.000,- Euro einigten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bei zahnärztlichen Behandlungen ist immer zwischen der Behandlung des Zahnarztes an sich und den Maßnahmen des Zahnlabors zu unterscheiden. Bei letzterem kommen nicht dienstvertragliche, sondern werkvertragliche Aspekte zum Zuge, kommentieren Rechtsanwälte Daniel C. Mahr LLM, und Dr DC Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht.