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Landgericht Kassel vom 30.10.2017 vom 30.10.17

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Verspätete Kompartmentspaltung bei Kompartmentsyndrom, 75.000,- Euro, LG Kassel, Az.: 2 O 1948/15

Chronologie:
Die Klägerin zog sich in 2010 beim Rodeln eine Fraktur des linken Unterschenkels zu, die unmittelbar operativ behandelt wurde. Postoperativ entwickelte sich ein Kompartmentsyndrom, das jedoch fehlerhaft verspätet diagnostiziert wurde. Seit dem Vorfall leidet die Klägerin unter anderem an erheblichen Bewegungseinschränkungen.

Verfahren:
Das Landgericht Kassel hat zu dem Vorfall ein unfallchirurgisch-orthopädisches Sachverständigengutachten eingeholt. Im Ergebnis stellt der befasste Gutachter fest, dass die Behandlung der Klägerin in der beklagten Klinik vorwerfbar fehlerhaft erfolgte. Das Kompartmentsyndrom hätte früher behandelt werden müssen. Die Parteien haben daraufhin einen Widerrufsvergleich über 75.000,- Euro abgeschlossen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bei Vorliegen eines Kompartmentsyndroms ist eine sofortige operative Intervention erforderlich. Ansonsten drohen massive Gesundheitsschäden, bis hin zur Amputation des betroffenen Beines. Da es sich in dieser Angelegenheit um einen Dauerschaden handelt, ist die Vergleichssumme als angemessen anzusehen, meint Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Erneute erhebliche Prozessniederlage im sogenannten Allergan-Komplex für ARAG SE vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 9a 141/23)

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 26.000 € Schmerzensgeld und monatliche Rentenzahlung durch Unfallversicherung nach Arbeitsunfall

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