Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Brust- und Bauchoperation, LG Kiel, Az.: 8 O 201/16
Chronologie:
Die Klägerin begab sich zwecks Brustvergrößerung sowie einer Bauchdeckenstraffung in die Behandlung der Beklagten. Dabei kam es jedoch zu einer Asymmetrie bei der Brustoperation im Sinne eines Button-out-Phänomens und zu einem Hochstand der Narbe hinsichtlich der Bauchoperation. Über entsprechende Risiken war die Klägerin nicht mit der ausreichenden Sorgfalt aufgeklärt worden.
Verfahren:
Das Landgericht Kiel hat zu den Vorfällen ein plastisch-chirurgisches Fachgutachten eingeholt. Im Ergebnis stellte der gerichtlich bestellte Sachverständige fest, dass die operativen Versorgungen suboptimal erfolgten, so dass das Gericht den Parteien eine gütliche Einigung im deutlich vierstelligen Eurobereich vorschlug, der diese nähertraten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.
Im Bereich der plastisch-ästhetischen und rekonstruktiven Medizin kann es immer wieder zu Fällen kommen, in denen das Ergebnis nicht demjenigen entspricht, wie es sich der Patient im Vorfeld vorgestellt hatte. Entscheidend ist in solchen Fällen zum einen feststellen zu lassen, ob die operative Versorgung per se lege artis erfolgte und zum anderen, ob eine hinreichende Risikoaufklärung vor dem Eingriff erfolgte, die dem betroffenen Patienten die Möglichkeit gibt, sich vor dem Eingriff noch einmal genügend Gedanken darüber zu machen, ob der Eingriff notwendig, beziehungsweise sinnvoll ist, oder hierauf im Zweifel auch verzichtet werden kann. Weicht das Ergebnis erheblich von dem Wunschergebnis ab, bietet sich eine juristische Hinterfragung derartiger Eingriffe an, so wie in dem vorliegenden Fall, stellt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. D.C.Ciper LLM klar.