Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Nervus laryngeus Parese nach HWS – Operation, LG Kiel, Az.: 8 O 315/17
Chronologie:
Die Klägerin litt mehrere Jahre unter einem HWS-Syndrom und begab sich in die Klinik der Beklagten, wo eine ventrale Fusion der Halswirbel 6/7 erfolgte. Postoperativ traten Beschwerden auf, u.a. eine zunehmende Heiserkeit. Es wurde eine Parese des rechten Nervus laryngeus superior diagnostiziert, die auf die Operation zurückzuführen war.
Verfahren:
Das Landgericht Kiel hat den Vorfall mittels eines Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellten der Gutachter und daraufhin auch das Gericht nach Würdigung heraus, dass noch eine Infiltrationstherapie hätte vorgenommen werden müssen. Das Gericht schlug den Parteien sodann einen Vergleich vor, den diese akzeptierten. Über die Höhe wurde Stillschweigen vereinbart.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Ein Widerruf des gerichtlichen Vergleichsvorschlages würde zu einer weiteren umfangreichen Beweisaufnahme und damit zu einer weiteren Belastung der Gerichtsbarkeit führen. In derartigen Fällen ist es daher für die Parteien oftmals sinnvoll, einem Vorschlag näherzutreten, meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. D.C.Ciper LLM.