Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene laparoskopische Hysterektomie mit Tubektomie, 25.000,- Euro, LG Koblenz, 1 O 269/16
Chronologie:
Die Klägerin befand sich in stationärer Behandlung bei der Beklagten zur Vornahme eine Hysterektomie. Intraoperativ kam es im Rahmen einer unsachgemäßen Schnittführung zu einer Harnleiterläsion. Ein Nierenfistelkatheter musste angelegt werden. In einer Revisionsoperation wurde sodann ein Teilstück des Harnleiters von 4 cm Länge entfernt. In der Folge litt die Klägerin unter Schmerzen und Beeinträchtigungen.
Verfahren:
Das Landgericht Koblenz hat den Vorfall mittels eines gynäkologischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellt der Gutachter fest, dass die Behandlung im Hause der Beklagten nicht lege artis erfolgte, woraufhin das Landgericht Koblenz den Parteien zu einer gütlichen Einigung über 25.000,- Euro anriet, die diese sodann vornahmen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auch einmal mehr in dieser Sache ist das Verhalten des Haftpflichtversicherers der Beklagten nicht nachvollziehbar: Mit Schreiben vom 03.03.2016 heißt es explizit:"Wir bedauern den Behandlungsverlauf, können aber ein Fehlverhalten unserer VN nicht erkennen." Erkennen konnten dieses Fehlverhalten indes die Klägerin, die Prozessvertreter der Klägerin, der vom Gericht bestellte habilitierte Sachverständige und nicht zuletzt die Kammer des Landgerichtes Koblenz und nur darauf kommt es an, stellen die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki und Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.