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Landgericht Koblenz vom 12.05.2017 vom 12.05.17

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlerhafte Kreuzbandoperation nach Verletzung beim Fußballspielen, 20.000, Euro, LG Koblenz, Az.: 1 O 70/15

Chronologie:

Der Kläger verletzte sich im April 2013 beim Fußballspielen am Knie und begab sich in die Klinik der Beklagten, wo eine Kreuzbandoperation vorgenommen wurde. Dabei kam auch eine tibiale Bio-Interferenzschraubenfixierung zur Anwendung. Beim Eindrehen brach die Schraube und es mussten Schraubenteile entfernt werden. Da der Kläger weiter unter Schmerzen litt, ließ er im Folgejahr nach der Ursache suchen. Diese lag darin begründet, dass die Schraube gewandert war und in das Kniegelenk hineinragte. Es war eine Revisionsoperation erforderlich.

Verfahren:

Das Landgericht Koblenz hat den Vorfall mittels eines orthopädisch-unfallchirurgischen Gutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der befasste Gutachter fest, dass die im Jahre 2013 vorgenommene Operation nicht lege artis erfolgte. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich über pauschal rund 20.000,- Euro an, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Der befasste gerichtliche  Gutachter musste sich noch mit einigen kritischen Anmerkungen beider Parteien befassen und erstellte hierzu ein Ergänzungsgutachten. Im Ergebnis hat sich seine Einschätzung aber nicht geändert, so dass eine vergleichsweise Klärung der Angelegenheit für alle Beteiligten als sinnvoll erscheint, meint die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki.

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