Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Intrazerebrale Blutung in den Stammganglien mit Ventrikelbruch und Blutstau, LG Koblenz, Az.: 1 O 383/18
Chronologie:
Die Klägerin litt unter chronischen und häufigen Migräneanfällen und wurde von der Beklagten medikamentös behandelt. So erhielt sie über einen monatelangen Zeitraum das Medikament Asco Top nasal, ohne dass regelmäßige medizinisch gebotene Kontrolluntersuchungen und Abklärungen über Kontraindikationen vorgenommen wurden. Sie erlitt daraufhin im Februar 2014 eine Hirnblutung, die mit erheblichen motorischen sowie kognitiven Ausfällen einherging. Ein hirnorganisches Psychosyndrom wurde diagnostiziert. Seither leidet die Klägerin an erheblichen funktionellen Einschränkungen, die sie bei der Verrichtung des alltäglichen Lebens sehr häufig an ihre Grenzen stoßen lässt.
Verfahren:
Das Landgericht Koblenz hat zu dem Vorfall mehrere fachmedizinische Sachverständigengutachten eingeholt, u.a. ein rund einhundertvierzig Seiten langes neurologisches, psychiatrisches und psychotherapeutisches Ergänzungsgutachten. Im Ergebnis schlossen die Parteien auf Anraten des Gerichtes einen Vergleich, wodurch eine persönliche Anhörung der beteiligten Gutachter entbehrlich wurde. Über die Vergleichssumme wurde Stillschweigen vereinbart.
Anmerkungen von Ciper & Coll.
Ein Vergleichsabschluss stellt immer ein gegenseitiges Entgegenkommen dar, das in der Regel auch zur Entlastung der Gerichtsbarkeit führt. Rund neun Jahre nach dem streitgegenständlichen Vorfall ist die Angelegenheit damit für die Betroffene nunmehr abgeschlossen, stellen Rechtsanwälte D.C.Mahr LLM und Dr. DC Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht heraus.