Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Verspätete Operation nach Hodenverdrehung, LG Koblenz, Az. 1 O 107/21
Chronologie:
Der minderjährige Kläger litt an Schmerzen am rechten Hoden und begab sich in die Klinik der Beklagten, ohne dass seinen Beschwerden nachgegangen wurden. Am Folgetag verschlechterte sich sein Zustand, so dass ein operativer Eingriff erforderlich wurde. Der Behandlerseite wird vorgeworfen, die richtige therapeutische Maßnahme fehlerhaft unterlassen zu haben, so dass es zu der Operation kam.
Verfahren:
Das Landgericht Koblenz hat die Sache gutachterlich hinterfragen lassen. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige bestätigte im Ergebnis, dass ein Befunderhebungsfehler vorlag, da den geklagten Beschwerden des Klägers nicht nachgegangen worden ist. Das Gericht hat den Parteien sodann eine gütliche Einigung mit einer Pauschalentschädigung angeraten, dem diese nähertraten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.
Wäre die Angelegenheit nicht gütlich verglichen worden, hätte das Gericht die Behandlerseite zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung verurteilt. Die Sach- und Rechtslage waren eindeutig, worauf auch die Höhe der Vergleichssumme basierte, stellt Dr. DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.