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Landgericht Koblenz vom 02.01.2023 vom 02.01.23

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Verzögerte Diagnose einer Hodenverdrehung aufgrund von mangelnder Untersuchung, LG Koblenz, Az.: 1 O 107/21

Chronologie:

Der Patient wurde aufgrund von starken Schmerzen in der rechten Leiste sowie im rechten Hoden von seinem Hausarzt morgens früh unmittelbar in die Einrichtung der Beklagten verwiesen. Dort unterließen die Behandler die erforderliche urologische Befunderhebung und schickten den Kläger nach unauffälligem Bluttest nach Hause. Als die Schmerzen jedoch unerträglich wurden, wurde der Kläger am Nachmittag erneut in der Einrichtung der Beklagten vorstellig und musste förmlich auf die notwendige urologische Untersuchung bestehen. Gegen Abend kam es schließlich zu einer Notfall-Operation, wobei der Hoden zwar erhalten werden konnte, langfristige Folgen wie eine Beeinträchtigung der Zeugungsfähigkeit können jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

 

Verfahren:

Das Landgericht Koblenz hat den Fall sachverständlich begutachten lassen. Dieser bestätigte die von der Klägerseite erhobenen Vorwürfe weitestgehend. Sodann unterbreitete das Gericht den Parteien einen Vergleichsvorschlag, dem die Parteien nähertraten. Über die Höhe wurde Stillschweigen vereinbart.

 

Anmerkungen:

Die Chronologie dieses Falles verlief standardmäßig, dennoch ist er als besonders tragisch anzusehen, da es sich bei dem Geschädigten um einen Minderjährigen handelt. Diese können jedoch auch gerichtlich tätig werden, indem sie von ihren Eltern vertreten werden, so geschah es auch im vorliegenden Fall, stellt Dr. DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, fest.

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 35.000 € Schadensersatz wegen fehlerhafter Diagnose einer Perforation der Sigmadivertikulitis

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 14.000 € Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Auswertung einer Röntgenaufnahme

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Verspätete Behandlung eines akuten Herzinfarktes mit Todesfolge, 1 Mio. Euro, Corte d'Appello di Trento, 97/2020 R.G.

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