Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlbehandlung einer Luxationsfraktur des rechten Humeruskopfes, 20.000,- Euro plus Feststeller (60.000,- Euro), LG Koblenz, Az.: 1 O 357/16
Chronologie:
Der Kläger wurde nach einem häuslichen Sturzereignis in die Klinik der Beklagten verbracht, wo eine Luxationsfraktur diagnostiziert und operativ behandelt wurde. Postoperativ entstand ein Impingementsyndrom. Eine erhebliche Bewegungseinschränkung der Schulter ist die Folge.
Verfahren:
Das Landgericht Koblenz hat zu dem Vorfall ein orthopädisch-unfallchirurgisches Sachverständigengutachten eingeholt, das im Ergebnis klare Behandlungsfehler konstatierte. Da die Beklagtenseite eine vergleichsweise Einigung nicht ermöglichte, hat das Gericht die Beklagte sodann zu einem Schmerzensgeld von 20.000,- Euro plus Zinsen verurteilt, sowie festgestellt, dass die Beklagte auch alle weiteren materiellen Schäden, die aus der Fehlbehandlung resultieren, zu ersetzen hat.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Aus diesem zugesprochenen Feststellungsantrag wird der Kläger nunmehr wiederum gegen die Beklagte vorgehen und versuchen, eine angemessene Regulierung zu erzielen, die im hohen fünfstelligen Bereich liegen wird. Sollte das nicht klappen, kommt es zu einem Folgeprozess, stellt Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.