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Landgericht Koblenz vom 26.07.2019 vom 27.07.19

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Nervenschädigung durch Miniphlebektomie, LG Koblenz, Az.: 1 O 172/17

Chronologie:
Die Klägerin ist Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie stellte sich im MVZ der Beklagten vor, wo eine beidseitige Insuffizienz der Vena saphena magna mit Astvarizen festgestellt wurde. Postoperativ stellten sich Schmerzen ein.

Verfahren:
Das Landgericht Koblenz hat den Vorfall gutachterlich hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der Gutachter heraus, dass eine vorübergehende Schmerzbildung auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen sei. Sodann hat das Landgericht Koblenz die Beklagte zur Zahlung eines Schmerzensgeldes sowie materieller Kosten im vierstelligen Bereich verurteilt.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bei der Klägerin ist kein Dauerschaden eingetreten, so dass die ausgeurteilte Summe relativ niedrig ist. Dennoch ist das Vorgehen der Klägerin als erfolgreich zu bezeichnen, zumal die Beklagtenseite weder außergerichtlich, noch gerichtlich zu einem Vergleich bereit gewesen war.

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Keine Befundstellung trotz Vorliegens eines Mammakarzinoms

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Unzureichende Desinfektion und mangelhafte Behandlung nach Implantatwechsel

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 200.000 € Schadensersatz nach behandlungsfehlerhafter Durchtrennung des nervus accessorius

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