Zum Hauptinhalt
Landgericht Köln vom 02.06.2021 vom 02.06.21

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Netzhautablösung anlässlich Photokoagulation Laserbehandlung, 15.000,- Euro, LG Köln, Az.: 25 O 55/18

Chronologie:
Der Kläger stellte sich in 2016 zur jährlichen Kontrolle bei seinem Augenarzt, dem Beklagten, vor, der eine Netzhautablösung diagnostizierte. Er führte eine Photokoagulation durch. Seither leidet der Kläger unter erheblichen Beeinträchtigungen am rechten Auge, wie erhöhter Blendempfindlichkeit und Beeinträchtigung des Gesichtsfeldes. Dem Beklagten wird eine Fehlbehandlung vorgeworfen.

Verfahren:
Das Landgericht Köln hat den Vorfall mittels eines augenfachärztlichen Gutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der Gutachter u.a. fest, dass der Beklagte es fehlerhaft unterlassen habe, den Kläger nach der Netzhautablösung unmittelbar in eine Spezialklinik zu verweisen. Die Beklagtenseite war nach diesem Ergebnis bereit, eine pauschale Entschädigung von 15.000,- Euro zu zahlen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Fällen, in denen die nötige Fachkompetenz bei schwierigen eingetretenen Komplikationen fehlt, muss der Mediziner den Patienten entsprechend weiterverweisen und nicht selber behandeln. Macht er es dennoch und stellt sich sodann ein Schaden ein, ist er hierfür auch verantwortlich, so Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Erneute erhebliche Prozessniederlage im sogenannten Allergan-Komplex für ARAG SE vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 9a 141/23)

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 26.000 € Schmerzensgeld und monatliche Rentenzahlung durch Unfallversicherung nach Arbeitsunfall

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Geburtsschadensrecht: 2,5 Mio. Euro nach verspäteter Sectio mit Schwerstschäden

Weitere Prozesserfolge laden...

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Netzhautablösung anlässlich Photokoagulation Laserbehandlung, 15.000,- Euro, LG Köln, Az.: 25 O 55/18

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen
Statistik (2)
Statistik Cookies tracken den Nutzer und das dazugehörige Surfverhalten um die Nutzererfahrung zu verbessern.
Cookies anzeigen