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Landgericht Köln vom 05.12.2022 vom 05.12.22

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Tiefe Schnittwunde in der Vagina nach unsorgfältig durchgeführter OP, LG Köln, Az. 25 O 80/20

Chronologie:
Bei der Klägerin sollte eine Koloskopie des Muttermundes zur Entfernung von Gewebe durchgeführt werden. Nach der Operation wachte die Klägerin mit einem brennenden Schmerz auf, ihr wurde zunächst versichert, dies würde an der verabreichten Eisen-Chlorit-Lösung liegen und dieser würde bald abklingen. Nachdem der Schmerz über Nacht unverändert persistierte, bemerkte die Klägerin am nächsten Morgen, dass ihr bei der Operation ein tiefer Schnitt von circa 2,5 cm Durchmesser zugefügt wurde. Der Behandlerseite wird vorgeworfen die Verletzung grob behandlungsfehlerhaft verursacht und intraoperativ nicht erkannt zu haben, sowie die notwendigen postoperativen Abschlussuntersuchungen trotz eindringlicher Hinweise der Klägerin unterlassen zu haben.

Verfahren:

Es erfolgte auf Anordnung des Landgerichts Köln eine gutachterliche Aufarbeitung durch einen Sachverständigen, dieser konstatierte das intraoperative Verletzen der Vagina als behandlungsfehlerhaft. Das Gericht unterbreitete den Parteien sodann einen Vergleichsvorschlag über pauschal 3.000,- € zuzüglich vorgerichtlicher Rechtanwaltskosten. Die Parteien traten diesem Vorschlag näher.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Es handelte sich hier um ein für dieses Rechtsgebiet typisches Verfahren. Die meisten arzthaftungsrechtlichen Klagen finden ihren Ausgang nach vorangegangener sachverständlicher Begutachtung in einem Vergleich; der Vorteil für die Parteien liegt darin den Rechtsfrieden besonders rasch wiederherzustellen und auf ein mitunter langjähriges Verfahren verzichten zu können. Gleichwohl bleibt daran festzuhalten, dass wenn es vorliegend nicht zu der gütlichen Einigung gekommen wäre, die Beweislage in diesem Fall eine Entscheidung zugunsten der Klägerin sehr nahe gelegt hätte, stellt Dr. DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, fest.

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