Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlerhafte Medikamentenverschreibung nach Hautproblemen, LG Köln, Az.: 3 O 292/19
Chronologie:
Der Kläger litt an Hautunreinheiten und begab sich in die Praxis des Beklagten, der diesem ein Medikament verschrieb. Dieses nahm der Kläger in der Folgezeit auch weisungsgemäß ein, es entwickelten sich allerdings Gesundheitsprobleme, wie trockene Lippen und Augen, ein starkes Schwitzen etc. Erst nach längerer Einnahmezeit bemerkte der Kläger anhand des Beipackzettels des verschriebenen Medikamentes, dass die Probleme von diesem herstammten und setzte die weitere Einnahme sofort ab. Dem Beklagten wird vorgeworfen, den Kläger nicht adäquat über Behandlungsoptionen aufgeklärt zu haben.
Verfahren:
Das Landgericht Köln hat den Vorfall mittels eines medizinischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der Gutachter anlässlich seiner mündlichen Vernehmung klar heraus, dass er die Verordnung des streitgegenständlichen Medikamentes als grob fehlerhaft betrachte. Das Gericht hat den Parteien sodann eine gütliche Einigung angeraten, der diese nähergetreten sind. Über die Vergleichshöhe wurde Stillschweigen vereinbart.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Ein Mediziner muss bei der Verschreibung eines Medikamentes seinem Patienten auch die Risiken und Alternativen aufzeigen und darf sich nicht darauf verlassen, dass sich dieser den Beipackzettel von sich aus durchliest. Kommt es in solchen Fällen zu Gesundheitsproblemen, so muss der verschreibende Arzt im Zweifel hierfür die Verantwortung tragen, konstatieren D.C. Mahr LLM und Dr D.C.Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht.