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Landgericht Köln vom 17.09.2018 vom 16.09.18

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Nicht erkannte Appendizitis, 18.000,- Euro plus Feststeller, LG Köln, Az.: 25 O 238/17

Chronologie:
Der minderjährige Kläger begab sich wegen starker Bauchschmerzen in die Behandlung des Beklagten. Diagnostiziert wurde ein Magen-Darm-Virus. Erst Tage später stellte sich jedoch heraus, dass es sich um eine bereits perforierte Appendizitis handelte. Es war eine Notoperation erforderlich.

Verfahren:
Das Landgericht Köln hatte dem Beklagten die Klageschrift zugestellt und eine Frist zur Klageerwiderung gesetzt, die dieser nicht einhielt. Auch eine anwaltliche Bestellung erfolgte nicht, so dass das Gericht in der sodann aberaumten Sitzung ein Versäumnisurteil erließ, wonach der Beklagte zu 18.000,- Euro Schmerzensgeld und Feststellung der Zahlungspflicht aller weiteren materiellen entstandenen und noch entstehenden Schäden verurteilt wurde.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Nur selten kommt es in Arzthaftungsprozessen zu so einem Versäumnisurteil. Gegen dieses besteht das Rechtsmittel des Einspruchs, der zu begründen ist, konstatiert Daniel C. Mahr, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Erneute erhebliche Prozessniederlage im sogenannten Allergan-Komplex für ARAG SE vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 9a 141/23)

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 26.000 € Schmerzensgeld und monatliche Rentenzahlung durch Unfallversicherung nach Arbeitsunfall

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Geburtsschadensrecht: 2,5 Mio. Euro nach verspäteter Sectio mit Schwerstschäden

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Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Nicht erkannte Appendizitis, 18.000,- Euro plus Feststeller, LG Köln, Az.: 25 O 238/17

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