Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlerhafte Diagnose einer Entzündung als Hodgkin-Lymphom, 20.000,- Euro, LG Köln, Az.: 25 O 206/20
Chronologie:
Bei der Klägerin stellten sich in 2018 stark geschwollene Lymphknoten am Hals ein. Sie begab sich daher am Folgetag in die Behandlung bei der Beklagten, wo eine Gewebeprobe operativ entnommen wurde und ein Hodgkin Lymphom diagnostiziert wurde. Nach Beginn der Chemotherapie und medikamentösen Behandlung wurden die Gewebeproben nochmals untersucht und dabei festgestellt, dass doch keine Anzeichen eines Hodgkin Lymphoms vorlagen.
Verfahren:
Das Landgericht Köln hat den Vorfall mittels eines fachpathologischen Gutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der befasste Sachverständige fest, dass die ursprünglich gestellte Diagnose eines Hodgkin Lymphoms nicht nachvollziehbar sei. Vor dem Hintergrund der Sachlage hätte diese Diagnose einer Fachärztin nicht passieren dürfen. Sie habe sich nicht ausreichend mit der Gesamtschau ihrer Ergebnisse auseinandergesetzt. Das Gericht hat den Parteien sodann einen Vergleichsvorschlag vom rund 20.000,- Euro unterbreitet, dem diese nähergetreten sind.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Fehldiagnosen bilden einen Schwerpunkt im Bereich der Arzthaftung. In der Regel passieren diese aber genau in umgekehrter Art und Weise, indem vorliegende Karzinomerkrankungen fehlerhaft nicht diagnostiziert werden und dem Betroffenen dadurch wertvolle Zeit zur adäquaten Behandlung verloren gehen. Die hier vorliegende Konstellation ist für die Klägerin daher zwar mit einem erheblichen Gesundheitsschaden verbunden, allerdings hat sie nicht zu lebensbedrohlichen Konsequenzen geführt, so dass die Vergleichssumme als angemessen angesehen werden kann, meinen D.C.Mahr LLM und Dr. DC Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht.